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Ministerialdirektorin a.D. wehrt sich gegen ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand - mündliche Verhandlung -

Datum: 07.12.2015

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 07.12.2015

Am  

                       Freitag, den 11. Dezember 2015, 10:30 Uhr,

                       im Sitzungssaal 3 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

                       Augustenstraße 5, 

 

verhandelt die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage einer Ministerialdirektorin a.D. (Klägerin) gegen das vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport vertretene Land Baden-Württemberg wegen ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand (Az.: 7 K 22/14).

Die Klägerin war seit 2011 Ministerialdirektorin und Amtschefin im Kultusministerium. Mit vom Ministerpräsidenten unterzeichneter Urkunde vom 09.07.2013 wurde sie gemäß § 30 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes als sogenannte politische Beamtin in den einstweiligen Ruhestand versetzt, da das Vertrauensverhältnis zwischen Minister Stoch und dem Ministerium auf der einen Seite und der Klägerin auf der anderen Seite nicht mehr gegeben gewesen sei. 

Mit ihrer am 03.01.2014 erhobenen Klage macht die Klägerin geltend, ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand sei willkürlich und damit ermessensfehlerhaft. Es habe keinen sachlichen, in ihrer Person begründeten Anlass für die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand gegeben.

Die Verhandlung ist öffentlich.

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