Der auf Donnerstag, den 26. März 2015, 14:00 Uhr, bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wurde auf Antrag der Stuttgarter Netz AG (Klägerin) aufgehoben, weil der bisherige Vorstand der Stuttgarter Netz AG zurückgetreten ist. Da derzeit nicht absehbar ist, bis wann die Stuttgarter Netz AG wieder handlungsfähig ist, ist mit einem neuen Termin zur mündlichen Verhandlung frühestens im 4. Quartal 2015 zu rechnen.
Mit ihrer am 05.09.2012 erhobenen (vorbeugenden Verpflichtungs-)Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Eisenbahn-Bundesamt möchte die Stuttgarter Netz AG erreichen, dass das Eisenbahn-Bundesamt der (beigeladenen) DB Netz AG untersagt, mit den Gleisabbauarbeiten zu beginnen, bevor ein Stillegungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahn-Gesetz - AEG - durchgeführt ist. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist ebenfalls Beigeladene in diesem Verfahren. Die Stuttgarter Netz AG möchte die Eisenbahninfrastruktur im bestehenden Stuttgarter Sackbahnhof erhalten und ist der Ansicht, dass das um-strittene Großprojekt Stuttgart 21 eine Streckenstilllegung ist, die die Betriebs-qualität im deutschen Eisenbahnnetz nachhaltig negativ beeinflusst. Daher vertritt das Unternehmen die Rechtsauffassung, dass die Gleisanlagen nicht ohne Stilllegungsverfahren nach § 11 AEG abgebaut werden dürfen.