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Streit um Taxikonzessionen für Stuttgart - mündliche Verhandlung -

Datum: 02.07.2012

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 29.06.2012

Am

Mittwoch, den 04. Juli 2012, 10.15 Uhr und 11 Uhr


verhandelt die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 4, über zwei Klagen auf Neuerteilung von Taxikonzessionen für den Bereitstellungsbezirk Stuttgart, Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen (Az.: 8 K 3933/11 und 8 K 4390/11).

Die Kläger hatten bei der Landeshauptstadt Stuttgart im September 2008/Juni 2011 bzw. im Juli 2011 eine Genehmigung zum Verkehr mit Taxen beantragt. Die Stadt hatte diese Anträge abgelehnt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass im Bereitstellungsbezirk Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt derzeit rund 760 Taxikonzessionen im Umlauf seien. Laut Aussage der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale seien täglich im Schnitt 550 Fahrzeuge angemeldet; der Prozentsatz der leeren Fahrzeuge betrage ungefähr 80%. Würden mehr Konzessionen vergeben, so hätte dies einen ruinösen, das Taxigewerbe in seiner Existenz bedrohenden Wettbewerb zur Folge. Die umsatzstarken Standplätze, insbesondere die Taxistandplätze rund um den Stuttgarter Hauptbahnhof seien komplett überfüllt. Durch das Projekt „Stuttgart 21“ würde diese Problematik verstärkt. Außerdem würden Konzessionen nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anträge vergeben. Die Kläger befänden sich auf den Nrn. 387


bzw. 359 der Vormerkliste für Neubewerber. Hinzu kämen noch 108 Antragsteller auf der Warteliste für Altunternehmer.

Die Kläger wenden sich mit ihren am 02.11.2011 bzw. 12.12.2011 beim Verwal-tungsgericht Stuttgart eingegangen Klagen gegen die Ablehnung ihrer Anträge. Sie machen im Wesentlichen geltend, dass die Einschätzung der Stadt auf reinen Schätzungen und nicht auf Fakten oder nachvollziehbaren Tatsachen beruhe. Die Gefahr einer ruinösen und existenzbedrohenden Wettbewerbssituation müsse aber konkret beweisbar eingetreten oder nach dem sorgfältig begründeten Urteil der Behörde in drohende Nähe gerückt sein. Zudem führe die Stadt die Warteliste nicht ordnungsgemäß, weil sie nicht aktualisiert werde.


Die Verhandlung ist öffentlich.

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