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Streit wegen Feststellung der Rechtswidrigkeit von Pressemitteilungen der IHK Region Stuttgart durch Vergleich beendet

Datum: 16.03.2017

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 16.03.2017

Im Streit eines Mitglieds der IHK Region Stuttgart um die Feststellung der Rechtswidrigkeit von zwei Presseerklärungen der beklagten IHK (Az.: 4 K 5556/15; vgl. hierzu die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 08.03.2017) haben der Kläger und die IHK in der heutigen mündlichen Verhandlung vor der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits folgenden Vergleich geschlossen:

„1.Die beklagte IHK erklärt,

a) dass ohne Beratung und Beschlussfassung durch die Vollversammlung keine weiteren öffentlichen Äußerungen der IHK und ihrer Organe über Binnenkonflikte, die keine wirtschaftspolitischen Positionen betreffen, abgegeben werden;

b) dass es den streitigen Pressemitteilungen vom 25.09.2015 und 13.11.2015 an einer solchen Beratung und Beschlussfassung mangelte.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“ 

Damit ist der Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich beendet.

 

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