Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat auf Grund heutiger mündlichen Verhandlung den Klagen von Focus und einer Redakteurin gegen das vom Ministerium Kultus, Jugend und Sport vertretene Land Baden-Württemberg auf Mitteilung konkreter Angaben über Schuldaten, aufgeschlüsselt nach allen einzelnen Schulen im Land, stattgegeben (vgl. Pressemitteilung vom 15. April 2010).
Das beklagte Land wurde verurteilt, den Klägerinnen Auskunft zu erteilen über
1. die durchschnittlichen Abitursnoten an den einzelnen Gymnasien im Land Baden-Württemberg in den Jahren 2006 bis 2009,
2. die nach Jahrgangsstufen geordnete Quote derjenigen Schüler, die in den Jahren 2006 bis 2009 an den einzelnen Gymnasien im Land Baden-Württemberg das jeweilige Klassenziel nicht erreicht haben und
3. die Quoten der Schüler, die ohne den vorgesehenen Abschluss von allen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien im Land Baden-Württemberg in den Schuljahren 2007/2008 und 2008/2009 abgegangen sind.
Gegen die Urteile (Az.: 1 K 943/09 und 1 K 2275/09) können die Beteiligten binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidung die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.
Das beklagte Land wurde verurteilt, den Klägerinnen Auskunft zu erteilen über
1. die durchschnittlichen Abitursnoten an den einzelnen Gymnasien im Land Baden-Württemberg in den Jahren 2006 bis 2009,
2. die nach Jahrgangsstufen geordnete Quote derjenigen Schüler, die in den Jahren 2006 bis 2009 an den einzelnen Gymnasien im Land Baden-Württemberg das jeweilige Klassenziel nicht erreicht haben und
3. die Quoten der Schüler, die ohne den vorgesehenen Abschluss von allen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien im Land Baden-Württemberg in den Schuljahren 2007/2008 und 2008/2009 abgegangen sind.
Gegen die Urteile (Az.: 1 K 943/09 und 1 K 2275/09) können die Beteiligten binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidung die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.