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Vollstreckung aus Vergleich über Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart -mündliche Verhandlung-

Datum: 11.12.2017

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 11.12.2017

Am

                        Dienstag, den 19. Dezember 2017, 14:00 Uhr

                        im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

Augustenstraße 5

 

verhandelt die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über den Antrag auf Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich über die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart (Aktenzeichen: 13 K 14557/17). Zum Verfahren beigeladen ist die Landeshauptstadt Stuttgart.

Mit ihrem am 05.09.2017 bei Gericht eingegangenen Vollstreckungsantrag begehren zwei Stuttgarter Bürger, dem Land Baden-Württemberg unter Androhung eines Zwangsgeldes eine Frist für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem gerichtlichen Vergleich vom 26.04.2016 (Aktenzeichen: 13 K 875/15, vgl. Pressemitteilung vom 27.04.2016) zu setzen. Darin hatte sich das Land verpflichtet, vorbehaltlich der Zustimmung des Ministerrates, den Luftreinhalteplan bezüglich der Landeshauptstadt Stuttgart bis 31.08.2017 wie folgt fortzuschreiben:

Sofern die Immissionsgrenzwerte des Luftschadstoffes PM10 sowie für Stickstoffdioxid im Kalenderjahr 2017 noch überschritten werden, wird das beklagte Land ab 01.01.2018 bei Wetterlagen, welche die Ausrufung des Feinstaubalarms rechtfertigen, mindestens eine rechtmäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme für das Neckartor auf der Grundlage seines Konzepts ergreifen, die geeignet ist, eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens am Neckartor um ca. 20 % gegenüber vergleichbaren Tagen für den Zeitraum der Verkehrsbeschränkung zu bewirken.

Dieser Vergleich wurde vom Land bisher nicht umgesetzt.

Die Verhandlung ist öffentlich.

 

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