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Widerruf der Genehmigung einer privaten Grundschule -mündliche Verhandlung-

Datum: 22.11.2016

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 22.11.2016

Am

                       Mittwoch, den 30. November 2016, 09:45 Uhr,

                       im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

                       Augustenstraße 5, 

verhandelt die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage der Trägerin einer privaten Grundschule (Klägerin) gegen das vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretene Land Baden-Württemberg wegen des Widerrufs der Genehmigung der Schule (Az.: 12 K 4822/15).

Die Klägerin betreibt seit längerem eine private Grundschule in Crailsheim. Im Schuljahr 2015/2016 wurde die erste und vierte Klasse gar nicht geführt. Die Grundschule hatte insgesamt lediglich noch sieben Schüler (drei Schüler in Klasse zwei und vier Schüler in Klasse drei). Mit Bescheid vom 07.09.2015 widerrief das Regierungspräsidium Stuttgart die Genehmigung der privaten Grundschule und ordnete die sofortige Vollziehung des Widerrufs an. Einen Eilantrag der Klägerin, die aufschiebende Wirkung ihrer gegen die Widerrufsverfügung erhobenen Klage wiederherzustellen, lehnte das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 20.01.2016 ab (Az.: 12 K 4489/15); die hiergegen erhobene Beschwerde blieb erfolglos (Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 20.05.2016 - 9 S 303/16 - ). 

Mit ihrer bereits am 07.10.2015 erhobenen Klage wendet sich die Klägerin weiterhin gegen den Widerruf der Genehmigung der privaten Grundschule. 

Die Verhandlung ist öffentlich.

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