Navigation überspringen

Gericht trifft noch keine Entscheidung über Eilanträge gegen Aufenthalts- und Betretungsverbot im Stuttgarter Schlossgarten

Datum: 12.01.2012

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 11.01.2012

Beim Verwaltungsgericht Stuttgart sind am 03.01., 04.01. und 05.01.2012 drei Eilanträge gegen die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 22.12.2012 eingegangen, mit der diese ein Aufenthalts- und Betretungsverbot und die Räumung des Zeltlagers für Teile der Mittleren Schlossgartenanlagen in Stuttgart angeordnet hat (Az.: 5 K 15/12, 5 K 32/12, 5 K 38/12).

Nachdem die Antragsgegnerin das Gericht gebeten hat, die Frist für die Antragserwiderung bis Dienstag, 17.01.2012, zu verlängern, hat das Gericht der Antragsgegnerin in allen drei Verfahren am heutigen Tag schriftlich mitgeteilt, dass es mit der Fristverlängerung einverstanden ist unter der Voraussetzung, dass der Beginn der „Einsatzmaßnahmen der Polizei“ und die „Räumung“ nicht vor Beginn der 4. Kalenderwoche erfolgt und somit die Kammer hinreichend Zeit zur Bearbeitung der Anträge hat.

Eine Entscheidung wird das Gericht damit aller Voraussicht nach frühestens nach Eingang der Antragserwiderung treffen, falls eine solche dann noch notwendig ist. Das Gericht hat gegenüber der Antragsgegnerin nämlich zugleich angeregt, die Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs zu prüfen, sollten sich die geplanten Maßnahmen der DB Netz AG noch darüber hinaus verzögern.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.