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Kein "Laufhaus" statt Wohnnutzung im Stuttgarter Leonhardsviertel

Datum: 03.07.2012

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 03.07.2012

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteilen vom 26.06.2012 die beiden Klagen einer Klägerin auf Genehmigung der Nutzungsänderung von bislang zu Wohnzwecken genehmigten Räumlichkeiten in zwei Gebäuden im Leonhardsviertel als „Laufhäuser“ abgewiesen (Az.: 13 K 1082/11 und 13 K 1343/11).

Das Gericht hat den Beteiligten heute den Tenor der Entscheidung bekannt gegeben. Das schriftliche Urteil mit den Entscheidungsgründen wird den Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt. Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils gestellt werden.



(zu weiteren Einzelheiten vgl. Pressemitteilungen des Gerichts vom 18.04.2012 unter II.6. und vom 21.06.2012).

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