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Klagen auf staatliche Anerkennung von Privatschulen - mündliche Verhandlung-

Datum: 16.10.2012

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 16.10.2012

Am Mittwoch, den 24. Oktober 2012, 10.00 Uhr

verhandelt die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 5, über die Klagen zweier Träger privater beruflicher Schulen gegen das - vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretene - Land Baden-Württemberg. Die Schulträger wollen mit ihren Klagen erreichen, dass ihrem Kaufmännischen Berufskolleg die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Privatschule verliehen wird (Az.: 12 K 713/12, 12 K 793/12 und 12 K 2217/12). Denn erst mit dieser Verleihung erhalten die Privatschulen die Befugnis, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse zu erteilen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte die staatliche Anerkennung mit der Begründung abgelehnt, dass nach der vorgelegten Lehrerliste nicht mindestens 2/3 der eingesetzten Lehrkräfte die Anstellungsfähigkeit für das entsprechende Lehramt an öffentlichen Schulen besitzen würden, d.h. keine Laufbahnprüfung für ein Lehramt an beruflichen Schulen oder eine pädagogische Schulung abgelegt hätten.
Die Kläger sind dagegen der Auffassung, dass diese auf der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz gestützte 2/3-Vorgabe gegen die verfassungsrechtlich garantierte Privatschulfreiheit verstoße. Ihnen sei es faktisch unmöglich, im geforderten 2/3-Umfang Lehrer mit 2. Staatsexamen auf dem leergefegten Berufsschullehrermarkt zu gewinnen.

Die Verhandlung ist öffentlich.

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