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Höhere Vergütung für Tagesmütter? - mündliche Verhandlung -

Datum: 14.12.2011

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 13.12.2011

Am

Freitag, den 16. Dezember 2011, 9.30 Uhr

verhandelt die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 3, über die Klage einer vom Deutschen Gewerkschaftsbund vertretenen Tagesmutter (Klägerin) gegen das Jugendamt des Landkreises Heilbronn auf höhere Vergütung in der Kindertagespflege (Az.: 7 K 956/10).

Die Klägerin verfügt über eine Pflegeerlaubnis, nach der sie maximal fünf Kinder gleichzeitig in Tagespflege betreuen darf.
Die Vergütung, die auf landesweit geltenden Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände beruht, wird von der Klägerin als nicht leistungsgerecht und auskömmlich angesehen.

Die Höhe der Vergütung in der Kindestagespflege ist - auch im Hinblick auf den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren - schon seit längerer Zeit in der Diskussion. Insbesondere die Tagesmüttervereine engagieren sich für eine Anhebung der Pflegesätze.

Die Verhandlung ist öffentlich.

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