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Klage der Gemeinde Ohmden gegen das Land Baden-Württemberg - mündliche Verhandlung -

Datum: 08.01.2013

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 08.01.2013

Am

Mittwoch, den 16. Januar 2013, 11.00 Uhr


verhandelt die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart unter Vorsitz des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Stefan Kuntze im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 5, über die Klage der Gemeinde Ohmden gegen das Land Baden-Württemberg wegen der vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes verfügten Zulassung des Weiterbaues und der Nutzung eines ohne Baugenehmigung errichteten Rohbaus auf ihrer Gemarkung (Az.: 2 K 1626/12).

Im Januar 2006 hatte das Landratsamt Esslingen für den Umbau und die Nutzungsänderung einer Feldscheune zum Wohnhaus auf der Gemarkung Ohmden zunächst eine Baugenehmigung erteilt. Das Bauvorhaben wurde eingestellt, nachdem festgestellt wurde, dass die Bausubstanz der Feldscheune fast vollständig beseitigt war. Das Landratsamt lehnte dann im November 2007 die nachträglich beantragte Baugenehmigung ab, da die Gemeinde Ohmden das erforderliche Einvernehmen nicht erteilt hatte und im Übrigen auch die Vo-raussetzungen für eine Genehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich nicht vorlagen. Gleichzeitig wurde die vollständige Beseitigung des Rohbaus angeordnet. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 04.02.2009 ab; ein Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos (Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Bad.-Württ. vom 04.01.2010).
Die Bauherrin reichte daraufhin beim Landtag von Baden-Württemberg eine Petition ein, mit dem Ziel der Aufhebung der Beseitigungsanordnung für das bereits im Rohbau errichtete Gebäude und der Erteilung einer Erlaubnis zur Fertigstellung und Nutzung des Vorhabens als Wohngebäude für sich und ihre Familienangehörigen im Wege der Duldung. Der Petitionsausschuss fasste im Juli 2011 einmütig den Beschluss, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, dem der Landtag zustimmte. Darauf erließ das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur den angefochtenen Bescheid vom 25.04.2012, mit dem der Bauherrin mitgeteilt wurde, dass das im Rohbau errichtete Bauvorhaben fertiggestellt und für das allgemeine Wohnen genutzt werden kann. Der hiergegen von der Gemeinde Ohmden beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellte Eilantrag war erfolgreich; das Verwaltungsgericht verfügte mit rechtskräftigem Beschluss vom 18.06.2012 einen Baustopp (s. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 19.06.2012)

Mit ihrer (gleichzeitig) am 16.05.2012 erhobene Klage macht Gemeinde Ohmden vor allem geltend, der Bescheid des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 25.04.2012 verletze sie in ihrer Planungshoheit.


Die Verhandlung ist öffentlich.

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