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Eilantrag des Bündnis Sahra Wagenknecht auf Zulassung seiner Spitzenkandidaten für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz für die Bundestagswahl 2025 zur Sendung Wahlarena erfolgreich

Datum: 23.01.2025

Kurzbeschreibung: 

PRESSEMITTEILUNG vom 23. Januar 2025

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 22.01.2025 (1 K 145/25) entschieden, dass der Südwestrundfunk die Spitzenkandidaten des „BSW“ für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu den jeweiligen „Wahlarena-Sendungen“ einzuladen hat.

Der Beschluss wird ab sofort auf Anfrage von der Pressestelle des Verwaltungsgerichts an Pressevertreter digital versandt.

Bitte wenden Sie sich hierzu ausschließlich per E-Mail an die Adresse Pressestelle@VGStuttgart.justiz.bwl.de.

Hintergrundinformation zum Verwaltungsgericht Stuttgart:

 

Das Verwaltungsgericht Stuttgart ist im Regierungsbezirk Stuttgart erstinstanzlich für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zuständig, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Gerichten zugewiesen sind. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts erstreckt sich also fast ausschließlich auf solche Streitigkeiten, die sich auf das Verhältnis des Bürgers zum Staat beziehen, soweit dieser gegenüber dem Bürger als Träger hoheitlicher Gewalt handelt. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, für die die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist, sind etwa Streitigkeiten aus dem kommunalen Abgabenrecht, Asyl- und Ausländerrecht, Atomrecht, Baurecht, Beamtenrecht, Gewerbe und Gaststättenrecht, Hochschulrecht, Immissionsschutzrecht, Jugendhilferecht, Kommunalrecht, Luftverkehrsrecht, Polizeirecht, Schulrecht, Straßenrecht, Subventionsrecht, Versammlungsrecht und Wohngeldrecht.

 

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