Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18.03.2025 die Klage des AfD Landesverbands Baden-Württemberg gegen seine Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg und die öffentliche Bekanntgabe dieser Beobachtung abgewiesen (Az.: 1 K 20/25).
Die Berufung wurde zugelassen.
Die schriftlichen Entscheidungsgründe der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart liegen noch nicht vor. Die Frist für etwaige Rechtsmittel beginnt erst mit der Zustellung des begründeten Urteils.