Das schriftliche Urteil zu der Klage des Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland in Sachen Gäubahn liegt vor (Az.: 8 K 2208/24, vgl. die auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Stuttgart abrufbare Pressemitteilung vom 12.02.2025).
Dieses wird nun den Beteiligten zugestellt. Ab dem 31.03.2025 wird das anonymisierte Urteil auf Anfrage von der Pressestelle des Verwaltungsgerichts an Pressevertreter digital versandt.
Bitte wenden Sie sich hierzu ausschließlich per E-Mail an die Adresse Pressestelle@VGStuttgart.justiz.bwl.de.
Hinweis: Sonstige Interessierte können das Urteil zeitnah auf der Internetseite Landesrecht BW unter Eingabe des oben genannten Aktenzeichens abrufen (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search).
Hintergrundinformation zum Verwaltungsgericht Stuttgart:
Das Verwaltungsgericht Stuttgart ist im Regierungsbezirk Stuttgart erstinstanzlich für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zuständig, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Gerichten zugewiesen sind. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts erstreckt sich also fast ausschließlich auf solche Streitigkeiten, die sich auf das Verhältnis des Bürgers zum Staat beziehen, soweit dieser gegenüber dem Bürger als Träger hoheitlicher Gewalt handelt. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, für die die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist, sind etwa Streitigkeiten aus dem kommunalen Abgabenrecht, Asyl- und Ausländerrecht, Atomrecht, Baurecht, Beamtenrecht, Gewerbe und Gaststättenrecht, Hochschulrecht, Immissionsschutzrecht, Jugendhilferecht, Kommunalrecht, Luftverkehrsrecht, Polizeirecht, Schulrecht, Straßenrecht, Subventionsrecht, Versammlungsrecht und Wohngeldrecht.