Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart verhandelt am
Mittwoch, den 08. Juli 2020, ab 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes
in 70178 Stuttgart, Augustenstraße 5,
über die Klage dreier Bauunternehmen wegen der gemeindewirtschaftsrechtlichen Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit der von der beklagten Stadt Ludwigsburg beherrschten städtischen Wohnungsbaugesellschaft in Form der Errichtung und des Vertriebs von Eigentumswohnungen (AZ.: 7 K 7009/17).
Seit dem Jahr 2015 errichtete und veräußerte die städtische Wohnungsbaugesellschaft verstärkt Eigentumswohnungen in verschiedenen Baugebieten in Ludwigsburg.
Hiergegen wenden sich die Bauunternehmen mit ihrer Klage. Sie beanstanden den Bau von 52 Eigentumswohnungen in den Jahren 2015 bis 2017 und die geplante Errichtung weiterer Eigentumswohnungen in den Baugebieten „Oststadt“, „Sonnenberg-Südwest“, „Grünbühl“, „Jägerhofkaserne“ und „Schauinsland Neckarweihingen“. Sie befürchten dadurch eine Verdrängung privater Bauträger. Die Bauunternehmen werfen der Stadt Ludwigsburg einen Verstoß gegen § 102 Abs. 1 der Gemeindeordnung vor. Danach darf die Gemeinde wirtschaftliche Unternehmen unter anderem nur dann errichten oder wesentlich erweitern, wenn bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Anbieter erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Die Bauunternehmen sind der Ansicht, die Stadt Ludwigsburg halte diese Vorgaben nicht ein; insbesondere sei die beigeladene Wohnungsbaugesellschaft Ludwigsburg nicht auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge tätig.
Die Stadt Ludwigsburg tritt dieser Ansicht entgegen.
Die Verhandlung ist öffentlich.