Am
Dienstag, den 23. Juli 2013, 10.30 Uhr,
im Rathaus Ingersheim, Hindenburgplatz 10,
verhandelt die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart vor Ort über die Klage von Nachbarn (Kläger) gegen die Errichtung einer Windkraftanlage in Ingersheim. Der (beigeladenen) Energiegenossenschaft Ingersheim und Umgebung e.G. war am 13.01.2011 durch das Landratsamt Ludwigsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage (Nabenhöhe 138,38 m, Rotordurchmesser 82 m, Gesamthöhe 179,38 m) auf einem Grundstück der Gemarkung Ingersheim erteilt worden.
Ein zuvor von den Klägern durchgeführtes Eilverfahren mit dem Ziel, den Bau der Windkraftanlage zu stoppen, blieb vor dem Verwaltungsgericht erfolglos (s. Pressemitteilung vom 08.11.2011).
Die Verhandlung im Rathaus Ingersheim (Az.: 3 K 2914/11) ist öffentlich.