Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart verhandelt am
Donnerstag, den 17. November 2022, ab 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes
in 70178 Stuttgart, Augustenstraße 5
über die Klage und den Eilantrag der Ministerin der Justiz und für Migration des Landes Baden-Württemberg gegen die Entscheidung des Präsidialrats der ordentlichen Gerichtsbarkeit in dem Verfahren zur Besetzung der Stelle einer Präsidentin bzw. eines Präsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 10 K 3383/22 und 10 K 3388/22).
Die Verhandlungen sind öffentlich.
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie insbesondere die unten genannten Fristen!!!
Der Vorsitzende der 10. Kammer hat gemäß § 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes folgende Bestimmungen getroffen:
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung der 10. Kammer am 17.11.2022, Sitzungsbeginn 10:00 Uhr, Sitzungssaal 5, im Dienstgebäude Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, in den Verfahren Ministerin für Justiz und für Migration ./. Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Az. 10 K 3383/22 und 10 K 3388/22, wird folgende Anordnung getroffen:
1. Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind im Sitzungssaal 5 während der Verhandlung nicht gestattet.
2. Im Sitzungssaal 5 stehen 96 Sitzplätze für Zuhörer zur Verfügung. Von diesen 96 Sitzplätzen werden 10 Sitzplätze für Medienvertreter reserviert, die gebeten werden, ihr Teilnahmeinteresse bis spätestens 04.11.2022 bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichts anzumelden. Die Durchführung eines förmlichen Akkreditierungsverfahrens bleibt für den Fall vorbehalten, dass bis Fristablauf mehr als 10 Anmeldungen von Medienvertretern eingehen. Medienvertreter, die am Sitzungstag erscheinen, ohne sich zuvor fristgemäß angemeldet zu haben, müssen damit rechnen, nur nachrangig berücksichtigt und bei Erschöpfung der Kapazität zurückgewiesen zu werden.
3. Der Sitzungssaal wird 30 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet. Zuhörer werden in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal eingelassen. Dies gilt auch für die Fortsetzung der Sitzung nach Sitzungspausen. Es dürfen nur so viele Zuhörer eingelassen werden, wie Sitzplätze für Zuhörer vorhanden sind. Stehplätze gibt es nicht.
4. Als Zuhörer wird nur eingelassen, wer
a) keine Gegenstände bei sich führt, die geeignet sind, die mündliche Verhandlung zu gefährden oder zu stören (z.B. Transparente),
b) nicht zuvor aus sitzungspolizeilichen Gründen von der Verhandlung ausgeschlossen wurde.
5. Vor der Zurückweisung eines Zuhörers ist der Vorsitzende zu verständigen. In Zweifelsfällen ist dessen Entscheidung einzuholen.
6. Zuhörer haben im Sitzungssaal während der gesamten Dauer der Verhandlung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzplatzkapazität im Saal begrenzt ist. Anmeldungen von Medienvertretern sind bis spätestens 04.11.2022 ausschließlich per E-Mail unter der Adresse Pressestelle@VGStuttgart.justiz.bwl.de unter Angabe der Kontaktdaten möglich.