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Ethylen-Pipeline Süd: mündliche Verhandlung

Datum: 19.03.2012

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 19.03.2012

Am Donnerstag, den 29. März 2012, 09.30 Uhr

verhandelt die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 5, über die Klagen von Grundstückseigentümern (Kläger) gegen das vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretene Land Baden-Württemberg, mit den sich die Kläger gegen den Bau und die Inbetriebnahme der Ethylen-Pipeline Süd (EPS) wenden.

Die beigeladene Vorhabenträgerin, ein Zusammenschluss von Chemieunternehmen, plant die EPS zum Transport von Ethylen von Münchsmünster in Bayern nach Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz. Ethylen ist ein leicht entzündliches Gas. Es dient zur Herstellung von Kunststoffen und wird für den Transport druckverflüssigt. Mit Beschluss vom 11.07.2008 sowie Änderungsbeschluss vom 12.07.2010 stellte das Regierungspräsidium Stuttgart den Plan für eine Teilstrecke der EPS im Regierungsbezirk Stuttgart fest. Die insgesamt 29 Kläger (aus Alfdorf, Aalen, Mutlangen, Schwäbisch Gmünd und Rudersberg) sind Eigentümer von Grundstücken, über die diese Teilstrecke verläuft oder die in deren Nähe liegen. Eilanträge mit dem Ziel, den Bau der Ethylen-Pipeline zu stoppen, blieben vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden - Württemberg in Mannheim erfolglos. Über die beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhobenen Klagen gegen die Planfeststellung soll nun entschieden werden.

Die Verhandlungen (Az.: 5 K 3728/08, 5 K 3321/10, 5 K 3342/10 und 5 K 3400/10) sind öffentlich.

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