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Streit um Taxikonzessionen für Stuttgart - Vergleich der Beteiligten-

Datum: 04.07.2012

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 04.07.2012

Im Streit um die Erteilung von Taxikonzessionen für Stuttgart (vgl. hierzu die Pressemitteilung vom 29.06.2012) haben sich die Kläger mit der Landeshauptstadt Stuttgart in der heutigen mündlichen Verhandlung auf eine vergleichsweise Beendigung der Klageverfahren geeinigt (Az.: 8 K 3933/11 und 8 K 4390/11).

Im Vergleich hat sich die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet, über die Anträge der Kläger auf Neuerteilung einer Taxikonzession bis spätestens 01.01.2013 erneut zu entscheiden. Bei den Entscheidungen wird sie eine neu zu erstellende Vormerkliste für Neubewerber berücksichtigen. Diese Vormerkliste für Neubewerber wird sie nach folgenden Maßgaben überarbeiten:

„a) in der Liste diejenigen Antragsteller ersatzlos zu streichen, die

aa) unbekannt verzogen sind,

bb) mit einer laufenden Sperrfrist geführt werden

cc) die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nicht innerhalb einer von der Beklagten zu setzenden Frist nachgewiesen haben

b) Bewerber, die nach Maßgabe von a) in die Liste aufgenommen werden, sind in zeitlicher Reihenfolge des Antragseingangs zu führen, wobei als Antragseingang frühestens das Datum des Tages nach Ablauf einer (früher bestehenden) Sperrfrist genommen werden darf.“

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