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Streit um finanzielle Zuwendungen für Tumorklinik in Freiburg - mündliche Verhandlung-

Datum: 28.03.2011

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 25.03.2011

Die 8. Kammer des Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Wolfgang Gaber am

Mittwoch, den 30.03.2011, 10.15 Uhr

im Sitzungssaal 4 des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage der Klinik für Tumorbiologie in Freiburg gegen das Land Baden-Württemberg auf Zuwendungen für die Jahre 2007 bis 2009 in Höhe von insgesamt 1,5 Mio EUR (Az.: 8 K 2952/10).
Der Ministerrat des Landes-Baden-Württemberg hatte im Januar 1989 zugestimmt, dass sich das Land u.a. an den laufenden Kosten der biologischen Krebsklinik durch einen jährlichen Zuschuss von maximal 2 Mio DM zur Finanzierung einer klinischen Forschergruppe beteiligt. Voraussetzung dafür sei u.a., dass eine enge Zusammenarbeit mit der Universität Freiburg erfolge. Im September/Oktober 1989 schlossen die Alberts-Ludwigs-Universität und die Klinik eine Kooperationsvereinbarung, die dem Ziel dienen sollte, die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erforschung neuer Tumortherapien zu schaffen. Grundlage der Kooperation war laut der Vereinbarung u.a. die Einrichtung einer Stiftungsprofessur. Ab 1992 bis 2006 gewährte das Land Baden-Württemberg der Klinik den jährlichen Zuschuss. Für 2007 und 2008 zahlte das Land an die Klägerin dann aber nur noch Mittel für Personal- und Sachkosten in Höhe von ca. 175.000 EUR bzw. 167.000 EUR aus, nicht jedoch die Zuwendung zur Finanzierung der Grundausstattung der Forschung der Klinik in Höhe von ca. 450.000 EUR/Jahr. Das Land begründete dies damit, dass es für eine weitere Zuwendung an der erforderlichen engen Zusammenarbeit mit der Universität Freiburg fehle. Die Professur sei seit 2003 nicht mehr besetzt und lediglich bis 2006 seien zwischen der Klinik und der Universität gemeinsame Forschungspro-jekte durchgeführt worden. Im Zeitraum 2007 bis 2009 habe es keine den früheren Forschungsprojekten vergleichbare gemeinsame Projekte mehr gegeben.
Die Klägerin begehrt mit ihrer beim Verwaltungsgericht Stuttgart am 06.08.2010 eingegangen (Untätigkeits-) Klage gegen das Land die Zahlung von Zuschüssen in Höhe von 1,5 Mio EUR zur Finanzierung der Grundausstattung. Sie macht geltend, dass sie aus den Zuwendungsbewilligungen für die Jahre bis 2006 Ver-trauensschutz genieße. Hinsichtlich der Wiederbesetzung der Stiftungsprofessur habe die Klinik alle erdenklichen und ihr zumutbaren Bemühungen unternommen. Die Durchführung des Berufungsverfahrens sei jedoch seitens der Medizinischen Fakultät der Universität blockiert worden. Die wissenschaftliche Kooperation auf der operativen Ebene zwischen den Forschergruppen der Klinik und der Universität habe in vielfältiger Weise hervorragend funktioniert. Das Land habe im Übrigen zwischenzeitlich die Zuschussgewährung mit der Frage einer möglichen Veräußerung der Geschäftsanteile der Klägerin an das Universitätsklinikum sachwidrig verknüpft.

Die Verhandlung ist öffentlich.

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