Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat nunmehr die schriftlichen Entscheidungsgründe ihrer Beschlüsse vom 17. November 2022 (Az. 10 K 3383/22 und 10 K 3388/22) den Beteiligten zugestellt. Der Beschluss in der Hauptsache (Klage) ist in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Baden-Württemberg abrufbar (direkter Link zu der Entscheidung: VG Stuttgart, Beschl. v. 17.11.2022 - 10 K 3383/22).
Gegen die beiden Beschlüsse ist die Beschwerde zulässig. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt in beiden Fällen einen Monat, die Frist für die Begründung der Beschwerde zwei Monate. Beide Fristen beginnen mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Beschlusses, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.