Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen neuen Präsidenten. Prof. Dr. Jan Bergmann wurde am heutigen Tag zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Stuttgart ernannt. Er ist in dieser Funktion Nachfolger von Prof. Dr. Malte Graßhof, der als Präsident an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nach Mannheim gewechselt ist.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen, München, Berlin, Heidelberg und Paris sowie einem Postgraduierten-Studiengang am Europa-Institut der Universität des Saarlandes mit Erwerb eines Master of European Law (LL.M.eur.) und Doktors des Rechts (Dr. iur.) begann Prof. Dr. Jan Bergmann seine richterliche Laufbahn 1996 beim Sozialgericht Stuttgart und wechselte 1998 an das Verwaltungsgericht Stuttgart. In den Jahren 1999 bis 2002 war er Leiter des baden-württembergischen EU-Fortbildungsprojekts „Europarecht im deutschen Verwaltungsprozess“. Nach einer zweijährigen Abordnung an das Bundesverfassungsgericht sowie einer einjährigen Erprobungsabordnung an den Verwaltungsgerichtshof wurde Prof. Dr. Jan Bergmann 2007 zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt. 2012 kehrte er als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Stuttgart zurück. 2016 wurde er zum Senatsvorsitzenden am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt und war dort bis zu seiner Ernennung zum Gerichtspräsidenten als Vorsitzender Richter des 4. Senats (zuständig insbesondere für Dienstrecht und Asylrecht) sowie des 15. Senats (Fachsenat für Personalvertretungsrecht) tätig. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen und seit 2002 Honorarprofessor der Universität Stuttgart für die Fachgebiete Recht und Politik der Europäischen Union sowie Öffentliches Recht. Seit 2000 engagiert sich Prof. Dr. Jan Bergmann als Prüfer in den juristischen Staatsexamina. Seit 2011 ist er ständiges Mitglied des Dienstgerichtshofs für Richter bei dem Oberlandesgericht Stuttgart. 2017 wurde er zudem durch den Landesbischof zum ehrenamtlichen Mitglied des Kirchlichen Verwaltungsgerichts der Evangelischen Landeskirche in Württemberg berufen.
Prof. Dr. Jan Bergmann wird als Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugleich den Vorsitz der 1. Kammer übernehmen (zuständig insbesondere für Polizei- und Verfassungsschutzrecht, Presse-, Rundfunk- und Medienrecht, Beamtenrecht sowie Abgabenrecht).
Hintergrundinformation zum Verwaltungsgericht Stuttgart:
Das Verwaltungsgericht Stuttgart ist im Regierungsbezirk Stuttgart erstinstanzlich für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zuständig, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Gerichten zugewiesen sind. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts erstreckt sich also fast ausschließlich auf solche Streitigkeiten, die sich auf das Verhältnis des Bürgers zum Staat beziehen, soweit dieser gegenüber dem Bürger als Träger hoheitlicher Gewalt handelt. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, für die die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist, sind etwa Streitigkeiten aus dem kommunalen Abgabenrecht, Asyl- und Ausländerrecht, Atomrecht, Baurecht, Beamtenrecht, Gewerbe und Gaststättenrecht, Hochschulrecht, Immissionsschutzrecht, Jugendhilferecht, Kommunalrecht, Luftverkehrsrecht, Polizeirecht, Schulrecht, Straßenrecht, Subventionsrecht, Versammlungsrecht und Wohngeldrecht.