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Klage des Deutsche Umwelthilfe e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Anspruchs auf ordnungsbehördliches Eingreifen zur rechtmäßigen Umsetzung der Planfeststellungsbeschlüsse „Stuttgart 21“ wegen langjähriger Abbindung der sogenannten Gäubahn

Datum: 01.10.2024

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 1. Oktober 2024

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart verhandelt am

Mittwoch, den 12. Februar 2025, ab 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes
in 70178 Stuttgart, Augustenstraße 5

über die Klage des Deutsche Umwelthilfe e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Eingreifen zur rechtmäßigen Umsetzung der Planfeststellungsbeschlüsse „Stuttgart 21“ wegen langjähriger Abbindung der sogenannten Gäubahn (Az.: 8 K 6924/23). 

Die Verhandlung ist öffentlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzplatzkapazität im Saal begrenzt ist. Anmeldungen von Medienvertretern sind bis spätestens 29.01.2025 ausschließlich per E-Mail unter der Adresse Pressestelle@VGStuttgart.justiz.bwl.de unter Angabe der Kontaktdaten möglich. 

 

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