Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit heutigem Beschluss sämtliche Anträge des Landesverbandes der FDP („FDP“) in Bezug auf das SWR-TV-Triell zur Landtagswahl abgelehnt.
Am 24. Februar 2026 um 20:15 Uhr soll im SWR die Live-TV-Sondersendung „Die Debatte - wer überzeugt Baden-Württemberg“ ausgestrahlt werden. Zu dieser Sendung („SWR-TV-Triell“) sind die Spitzenkandidaten von CDU, Bündnis 90/Die Grünen sowie der AfD eingeladen. Zwei Tage später, am 26. Februar 2026, soll eine weitere Sendung zur Landtagswahl („Wahlarena“) stattfinden, zu der Vertreter aller Parteien eingeladen sind, die bei der Wahl am 08. März 2026 realistische Chancen auf den Einzug in den Landtag haben.
Mit ihren gerichtlichen Anträgen wendet sich die FDP gegen den SWR und beantragt, auch den Spitzenkandidaten der FDP für die Landtagswahl zum SWR-TV-Triell einzuladen. Für den Fall, dass dieser Antrag erfolglos bleibt, beantragt sie außerdem, den Kandidaten der AfD nicht einzuladen, die Sendung abzusagen oder das SWR-TV-Triell mindestens eine Woche vor der Wahlarena am 26. Februar 2026 auszustrahlen.
Wesentliche Erwägungen der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart:
Die FDP hat keinen Anspruch auf Teilnahme am SWR-TV-Triell. Das Vorgehen des SWR wahrt den Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit. Danach sind die Parteien in Sendungen vor den Wahlen entsprechend ihrer Bedeutung zu berücksichtigen. Für die Ermittlung der Bedeutung einer Partei ist das Wahlergebnis der vorangegangenen Wahl zwar ein wichtiges Indiz, allerdings allein nicht ausreichend. Vielmehr ist eine Gesamtschau anzustellen, bei der auch aktuelle Entwicklungen berücksichtigt werden, etwa die jüngsten Ergebnisse bei Bundestagswahlen, Europawahlen oder anderen Landtagswahlen sowie auch Wahlumfragen. Bei der letzten Bundestagswahl erzielte die FDP ein Ergebnis von 4,3 % der Zweitstimmen, bei der letzten Europawahl 5,2 % der Stimmen und bei den acht Landtagswahlen in den vergangenen drei Jahren Ergebnisse zwischen 0,8 % und 5,1 %. Die Umfragen zur Landtagswahl in Baden-Württemberg weisen für die FDP derzeit einen Wert um 5 % aus. Würde allein das Ergebnis der FDP bei der letzten Landtagswahl in Baden-Württemberg von 10,5 % zur Bemessung der Bedeutung der Partei herangezogen, würde dies zu einer Fortschreibung eines Status führen, der die politische Wirklichkeit nicht mehr widerspiegelt. Die drei zum SWR-TV-Triell eingeladenen Parteien haben nach den jüngsten Umfragen eine reale Chance, ein Wahlergebnis von über 20 % zu erzielen und weisen damit einen derart großen Abstand zur FDP auf, dass es offensichtlich gerechtfertigt erscheint, den Spitzenkandidaten der FDP in diesem Sendeformat nicht zu berücksichtigen.
Ein Anspruch der FDP darauf, dass andere Parteien - etwa die AfD - nicht zum SWR-TV-Triell zugelassen werden, scheidet von vornherein aus. Denn aus der verfassungsrechtlich garantierten Chancengleichheit der Parteien resultieren im Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk insbesondere Teilhaberechte, jedoch grundsätzlich keine Abwehrrechte gegenüber politischen Mitbewerbern.
Da das Sendungskonzept des SWR rechtmäßig ist, besteht auch kein Anspruch der FDP auf Absetzung oder Verlegung des SWR-TV-Triells. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die FDP kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erheben.
Verwaltungsgericht Stuttgart 1 K 1315/26 - Beschluss vom 12.02.2026
Hintergrundinformationen zum Verfahren:
In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann ein Antragsteller oder Kläger mehrere Anträge stellen, die in Beziehung zueinander stehen. Dies ist beispielsweise durch sogenannte Haupt- und Hilfsanträge möglich.
Ist der Hauptantrag erfolgreich, müssen die Hilfsanträge nicht mehr geprüft werden. Wenn ein Hilfsantrag erfolgreich ist, muss über die ggf. weiteren nachrangigen Hilfsanträge nicht mehr entschieden werden. Vorliegend hat die FDP einen Hauptantrag und drei Hilfsanträge in folgender Reihenfolge gestellt:
1. Hauptantrag: Teilnahme des FDP-Spitzenkandidaten am SWR-TV-Triell
2. Hilfsantrag I: Keine Teilnahme des AfD-Spitzenkandidaten am SWR-TV-Triell
3. Hilfsantrag II: Absage des SWR-TV-Triells
4. Hilfsantrag III: Verschieben des SWR-TV-Triells
Da keiner der Anträge erfolgreich war, hat das Gericht über sämtliche Anträge entschieden. Wäre beispielsweise der Hilfsantrag I erfolgreich gewesen, wäre eine Entscheidung zu den Hilfsanträgen II und III hinfällig geworden.