Navigation überspringen

Klagen des ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus wegen Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss „EnBW-Deal“ -mündliche Verhandlung-

Datum: 26.06.2015

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 26.06.2015

Am  

                      Freitag, den 03. Juli 2015, 10:00 Uhr,

                      im Sitzungssaal 2 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

                      Augustenstraße 5,

 verhandelt die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die von Ministerpräsident a.D. Stefan Mappus (Kläger) gegen das Land Baden-Württemberg erhobenen Klagen wegen des Verfahrens vor dem Untersuchungsausschuss „Ankauf der EnBW-Anteile der Électricité de France durch das Land Baden-Württemberg und seine Folgen (EnBW-Deal)“ (Az.: 7 K 806/14 und 7 K 1375/14).

Der - mittlerweile beendete - Untersuchungsausschuss hatte dem Kläger mit Schreiben vom 28.01.2014 mitgeteilt, dass der Kläger „Betroffener“ im Sinne des Untersuchungsausschussgesetzes sei, aber als solcher nur über ein „Recht auf Stellungnahme zeitlich vor der Befragung weiterer Zeugen“ und auf Anwesenheit bei der Beweisaufnahme verfüge. Der Kläger ist jedoch der Auffassung, dass er aktive Mitwirkungsrechte sowohl in Form des Fragerechts als auch des Beweisantragsrechts habe. Dies ergebe sich u.a. bereits aus dem (auch) im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundrecht auf rechtliches Gehör und dem Anspruch auf ein faires Verfahren. Der Kläger begehrt daher im Verfahren 7 K 806/14  die Feststellung, dass der Landtag von Baden-Württemberg durch seinen Untersuchungsausschuss „EnBW-Deal“ seine Rechte als Betroffener verletzt habe, weil der Untersuchungsausschuss ihm das Frage- und Beweisantragsrecht nicht gewährt habe.

Das beklagte Land ist demgegenüber der Auffassung, dem Kläger stehe als Betroffener im Untersuchungsausschussverfahren kein Beweis- und Fragerecht zu, da Status und Rechtsstellung des Betroffenen im Gesetz abschließend definiert seien. Auch sei zweifelhaft, ob der Kläger nach der Beendigung der Arbeit des Untersuchungsausschusses noch ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung habe.

Im Verfahren 7 K 1375/14 begehrt der Kläger vom Land Baden-Württemberg,, dass ihm alle Unterlagen, die vom Untersuchungsausschuss „EnBW-Deal“ aufgrund von Beweisbeschlüssen beigezogen worden sind, zugänglich gemacht werden.

Die Verhandlungen sind öffentlich.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.