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Klage des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. wegen Gewährung von Informationszugang - mündliche Verhandlung -

Datum: 20.10.2020

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 20. Oktober 2020

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart verhandelt am 

Donnerstag, den 29. Oktober 2020, ab 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes
in 70178 Stuttgart, Augustenstraße 5

über die Klage des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. - vbw - gegen das vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vertretene Land Baden-Württemberg wegen Gewährung von Informationszugang (AZ.: 14 K 2981/19). 

Der vbw ist ein Prüfungsverband nach dem Genossenschaftsgesetz. In dieser Eigenschaft gab er im Jahr 2012 eine gutachterliche Äußerung zur Gründung der Eventus eG ab und erstellte danach bis 2014 Prüfberichte. Für das Geschäftsjahr 2015 wurde wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Eventus eG (Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.12.2017) kein Prüfungsbericht mehr stellt. Bei der Eventus eG handelt es sich um eine Wohnungsbaugenossenschaft, deren früherer Vorstandsvorsitzender durch das Landgericht Stuttgart wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das beklagte Land beauftragte im Rahmen der Rechtsaufsicht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft BANSBACH GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens zur Frage möglicher Verstöße gegen das Genossenschaftsgesetz im Zusammenhang mit den genossenschaftlichen Pflichtprüfungen. Das Gutachten wurde am 18.10.2018 erstellt. 

Beim beklagten Land gingen zahlreiche Anträge auf Übersendung dieses Gutachtens ein, darunter die Anträge der im vorliegenden gerichtlichen Verfahren Beigeladenen. Bei diesen vier Beigeladenen handelt es sich um den Insolvenzverwalter der Eventus eG, zwei Journalisten und die Sprecherin der Interessengemeinschaft (IG) Eventus.

Mit Bescheiden vom 09.04.2019 gab das beklagte Land den Anträgen der Beigeladenen auf Informationszugang teilweise (d.h. ohne Preisgabe der geheimhaltungsbedürftigen Informationen) statt. 

Hiergegen erhob der vbw Klage zum Verwaltungsgericht. Zur Begründung macht er im Wesentlichen geltend, seine Interessen würden durch die Eröffnung des Zugangs zu dem Gutachten in fundamentaler Weise beeinträchtigt und dies führe zu einem Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Die dem Gutachten der BANSBACH GmbH zugrundeliegenden Arbeitspapiere und die vom beklagten Land im Rahmen der Rechtsaufsicht erzwungenen Auskünfte unterlägen der besonderen Vertraulichkeit und dem Berufsgeheimnis. Das beklagte Land ist dem entgegengetreten.

Hinweis:
Nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung ist die ebenfalls beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängige Klage des vbw gegen die aufsichtsrechtliche Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Zusammenhang mit der insolventen Eventus eG (4 K 3013/19). 

Die Verhandlung ist öffentlich.

Wegen der aufgrund der aktuellen Lage beschränkten Anzahl der Zuschauersitzplätze wird um formlose Anmeldung der Medienvertreter bei der Pressestelle des Gerichts gebeten.

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