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Ethylen-Pipeline Süd: Klagen abgewiesen

Datum: 02.04.2012

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 02.04.2012

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 29. März 2012 (siehe Pressemitteilung vom 19.03.2012) die Klagen von Grundstückseigentümern (Kläger) gegen das vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretene Land Baden-Württemberg, mit den sich die Kläger gegen den Bau und die Inbetriebnahme der Ethylen-Pipeline Süd (EPS) wenden, abgewiesen (Az.: 5 K 3728/08, 5 K 3321/10, 5 K 3342/10 und 5 K 3400/10). Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts heute den Beteiligten mitgeteilt.

Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen wird. Die Zulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der (vollständigen) schriftlichen Entscheidungsgründe beantragt werden.

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