Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlungen vom 01. Oktober 2014 (siehe Pressemitteilung vom 26.09.2014) die Klagen gegen den Südwestrundfunk - SWR - wegen Rundfunkbeitragspflicht abgewiesen (Az.: 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14).
Das Gericht hat die Berufung in beiden Musterverfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Die Berufung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe eingelegt werden.
Mit der schriftlichen Begründung der Urteile ist noch im Laufe dieses Monats zu rechnen.