Am Mittwoch, den 16. Januar 2013, 08:30 Uhr
verhandelt die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart unter Vorsitz des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Stefan Kuntze im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 5, über die Klage des Verbandes Region Stuttgart gegen das vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretene Land Baden-Württemberg wegen Zielabweichung nach dem Landesplanungsgesetz (Az.: 2 K 287/12).
Die Stadtwerke Nürtingen und ein Metzinger Unternehmen wollen eine Biogasanlage, in der jährlich 45 000 Tonnen Speiseabfälle zu Gas verarbeitet werden sollen, in einem sog. regionalen Grünzug im Gewann Großbettlinger Gatter errichten, in dem nach dem Regionalplan grundsätzlich nicht gebaut werden darf. Auf Antrag der Investoren ließ das Regierungspräsidium Stuttgart mit Bescheid vom 28.12.2011 eine (Ziel)Abweichung vom Regionalplan für die Errichtung der Biogasanlage zu. Hiergegen hat der Verband Region Stuttgart am 26.01.2012 Klage zum Verwaltungsgericht erhoben.
Die Verhandlung ist öffentlich.
verhandelt die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart unter Vorsitz des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Stefan Kuntze im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 5, über die Klage des Verbandes Region Stuttgart gegen das vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretene Land Baden-Württemberg wegen Zielabweichung nach dem Landesplanungsgesetz (Az.: 2 K 287/12).
Die Stadtwerke Nürtingen und ein Metzinger Unternehmen wollen eine Biogasanlage, in der jährlich 45 000 Tonnen Speiseabfälle zu Gas verarbeitet werden sollen, in einem sog. regionalen Grünzug im Gewann Großbettlinger Gatter errichten, in dem nach dem Regionalplan grundsätzlich nicht gebaut werden darf. Auf Antrag der Investoren ließ das Regierungspräsidium Stuttgart mit Bescheid vom 28.12.2011 eine (Ziel)Abweichung vom Regionalplan für die Errichtung der Biogasanlage zu. Hiergegen hat der Verband Region Stuttgart am 26.01.2012 Klage zum Verwaltungsgericht erhoben.
Die Verhandlung ist öffentlich.