Am
Dienstag, den 12. März 2013, ab 14.00 Uhr
verhandelt die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 1, darüber, ob insgesamt 7 Windkraftanlagen auf den Gebieten der Gemeinden Frankenhardt, Wallhausen und Rot am See bauplanungsrechtlich zulässig sind, nachdem der Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 vom Verwaltungsgericht Stuttgart für nichtig erklärt wurde (vgl. Pressemitteilung vom 07.06.2010) und inzwischen auch zum 31.12.2012 außer Kraft getreten ist (Az.: 13 K 2339/12 und 13 K 2340/12 ).
Klägerin ist eine GmbH für erneuerbare Energien. Mit ihren beiden Klagen wendet sich die Klägerin dagegen, dass ihr das vom Landratsamt Schwäbisch Hall vertretene Land Baden-Württemberg die Baugenehmigungen bzw. Bauvorbescheide für die Errichtung von Windkraftanlagen mit den Standorten Frankenhardt-Mainkling, Wallhausen-Hengstfeld, Rot am See-Brettheim, Rot am See-Hausen und Rot am See-Reubach versagt hat.
Die Verhandlungen sind öffentlich.
Windkraftanlagen - mündliche Verhandlungen -
Datum: 08.03.2013
Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 08.03.2013